Tierkennzeichnung
Die Kennzeichnung des Tieres sorgt dafür, dass entlaufene Hunde und Katzen wieder den Weg nach Hause finden. Ebenso schützt die Tierkennzeichnung im Falle eines Diebstahls, wenn es darum geht, das Eigentum an seinem Tier nachzuweisen.
Eine Kennzeichnung ist zudem im grenzüberschreitenden Verkehr sowohl bei der Ausreise als auch bei der Einreise vorgeschrieben. Die Kennzeichnung ist zur Ausstellung eines für die Reise ins Ausland notwendigen EU Heimtierpasses für Tiere unbedingt gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kennzeichnung eines Tieres kann mittels Tätowierung oder durch die Implantation eines Mikrochips erfolgen.
Bei Hunden ist in Niedersachsen die Implantation eines Mikrochips verpflichtend.
In unserer Tierarztpraxis bevorzugen wir generell die Kennzeichnung durch einen Mikrochip, der nahezu schmerzfrei unter die Haut des Tieres injiziert wird. Eine Narkose ist nicht erforderlich. Der Mikrochip ist lediglich so groß wie ein Reiskorn und belastet das Tier nicht. Ablesbar ist der Chip ausschließlich mit speziellen Lesegeräten.
Nach dem Chippen bietet sich die kostenlose Registrierung des Tieres mit Adresse und Telefonnummer des Besitzers bei einer Registrierungsstelle wie z. B. TASSO e. V. an. Sofern das Tier gefunden oder in einem Tierheim abgegeben wird, kann der Chip ausgelesen und der Tierbesitzer benachrichtigt werden.
In Niedersachsen ist die Anmeldung ihres Hundes in dem „Niedersächsischen Hunderegister“ Pflicht. Wenn Sie Fragen haben, wir helfen Ihnen gern!
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